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Reisebedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und Grüne
Ferien regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
nach den §§ 651a-m BGB und den nachfolgenden Reisebedingungen,
welche die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und ergänzen.
Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für
die von ihm angemeldeten Mitreisenden diese Bedingungen als einzig
verbindlich an.
1) Reiseanmeldung/-bestätigung
Mit Ihrer schriftlichen Reiseanmeldung per Post oder Fax bieten
Sie Grüne Ferien den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich
an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder
Absage von Grüne Ferien binden. Der Reisevertrag kommt ausschließlich
durch die schriftliche Reisebestätigung von Grüne Ferien
zustande, die umgehend, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen
erfolgt. Die Anmeldung muss alle Mitreisenden (auch Kinder und Säuglinge)
aufführen.
2) Zahlungen/Reiseunterlagen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins
für Kundengeldabsicherung gemäß § 651 k (3)
BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig.
Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen.
Nach Eingang der Restzahlung, spätestens 14 Tage vor Reisebeginn,
erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen
bis 7 Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, sind Sie verpflichtet,
sich unverzüglich mit Grüne Ferien in Verbindung zu setzen.
Ferner bitten wir Sie, alle Reiseunterlagen bei Erhalt auf deren
Richtigkeit zu prüfen und uns eventuelle Fehler anzuzeigen.
Erfolgen Zahlungen auch nach Anmahnung nicht fristgerecht oder nur
unvollständig, kann Grüne Ferien den Vertrag kündigen
und die in Ziffer 4 genannten Stornokosten geltend machen
3) Leistungen
Als vertraglich vereinbarte Leistungen, die von Grüne Ferien
zu erbringen sind, gelten ausschließlich die Beschreibungen,
Abbildungen und Preisangaben der aktuellen Internetseiten. Buchungen
unter einer Bedingung und Sonderwünsche bedürfen für
ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung von
Grüne Ferien.
4) Rücktritt/Umbuchung/Änderung/Ersatzperson
durch den Mieter
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dieser zurücktreten.
Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich
erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei Grüne Ferien. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten
oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann Grüne Ferien Ersatz
für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und eventuell anderweitiger Verwertung der
Reiseleistung pauschaliert:
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- ab 44 Tage bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab 34 Tage bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt bzw. Nichterscheinen wird der
volle Reisepreis erhoben.
Gelingt es Grüne Ferien, einen anderen Mieter für den
gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, wird
unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich eine Bearbeitungsgebühr
von 10% des Reisepreises berechnet.
Ein Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt
Ihnen vorbehalten.
Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird
verfahren, wenn Sie einen Ersatzmieter stellen. Es ist jedoch Voraussetzung,
dass Grüne Ferien rechtzeitig vor Beginn der Reise davon schriftlich
in Kenntnis gesetzt wird und dass der Ersatzmieter den besonderen
Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriftern
bzw. behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Der neue
Mieter tritt mit der Bestätigung der Namensänderung in
die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Für diese
Änderung des Reisevertrages wird eine Bearbeitungsgebühr
von Euro 20 erhoben.
5) Gewährleistung/Mitwirkungspflicht
des Mieters
Entspricht das Mietobjekt nicht dem vertraglich fixierten Zustand,
können Sie Abhilfe verlangen. Ihnen obliegt jedoch die Verpflichtung,
alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung einer Leistungsstörung
beizutragen bzw. einen eventuell entstehenden Schaden so gering
wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Die Beanstandung bzw.
der Schaden dem Hausbesitzer bzw. dessen Vertretern, dessen Kontaktdaten
Sie mit den Reiseunterlagen erhalten, unverzüglich per Telefon,
Fax oder E-Mail anzuzeigen. Grüne Ferien wird die Mängelanzeige
überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen,
um die Leistungsstörung zu beheben bzw. mindestens gleichwertigen
Ersatz zu stellen.
Unterlassen Sie schuldhaft die Anzeige des Mangels, verlieren Sie
jeden Anspruch auf eventuelle Erstattung des Mietpreises, es sei
denn, die Anzeige ist Ihnen unzumutbar oder wenn ein Fall der Unmöglichkeit
gegeben ist.
Wird eine Reise durch einen Mangel in besonderem Maße beeinträchtigt
und ist es Grüne Ferien innerhalb einer angemessenen Frist
nicht möglich Abhilfe zu schaffen oder ist eine Fortführung
des Aufenthaltes aufgrund eines Mangels nicht mehr zumutbar, können
Sie den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf
es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Grüne Ferien
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein
besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.
6) Haftung
Die Haftung von Grüne Ferien für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt soweit ein Schaden von Grüne Ferien weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Grüne
Ferien für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein
wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Fremdleistungen unterliegen den Reise- und Haftungsbedingungen des
jeweiligen Leistungsträgers.
7) Ausschluß von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen mangelnder oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise können innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Grüne Ferien
geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, dies schriftlich zu
tun. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung
der Frist gehindert waren. Es gilt eine Verjährungsfrist von
einem Jahr nach vertraglich vereinbartem Reiseende.
8) Vermittlung fremder Leistungen
Werden neben der Anmietung eines Ferienhauses weitere Leistungen
vermittelt, z.B. Transfer, Mietwagen etc. so gelten für die
Fremdleistungen ausschließlich die Vertagsbedingungen des
vermittelten Unternehmens. Gründe Ferien haftet lediglich für
die ordnungsgemäße Vermittlung.
Veranstalter
Grüne Ferien e.K.
Hofenfelsstr. 44
D-80637 München
Tel: 089-14903409
Fax: 089-14903631
E-Mail: info@gruene-ferien.de
Internet: www.gruene-ferien.de |
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