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Ferienhaus

Lios Duin Bhearna Holiday Homes. Infos hier

Objekt/Woche
 ab 307,– EUR 

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Rivervale Holiday Homes. Infos hier

Objekt/Woche
 ab 307,– EUR 

Ferienhaus

Burren Way Cottages. Infos hier

Objekt/Woche
 ab 310,– EUR 

   
    Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Reisebedingungen

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und Grüne Ferien regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651a-m BGB und den nachfolgenden Reisebedingungen, welche die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und ergänzen. Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm angemeldeten Mitreisenden diese Bedingungen als einzig verbindlich an.

1) Reiseanmeldung/-bestätigung
Mit Ihrer schriftlichen Reiseanmeldung per Post oder Fax bieten Sie Grüne Ferien den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an, wobei Sie sich an Ihr Angebot bis zur schriftlichen Zu- oder Absage von Grüne Ferien binden. Der Reisevertrag kommt ausschließlich durch die schriftliche Reisebestätigung von Grüne Ferien zustande, die umgehend, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen erfolgt. Die Anmeldung muss alle Mitreisenden (auch Kinder und Säuglinge) aufführen.

2) Zahlungen/Reiseunterlagen
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins für Kundengeldabsicherung gemäß § 651 k (3) BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Nach Eingang der Restzahlung, spätestens 14 Tage vor Reisebeginn, erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Sollten Ihnen die Reiseunterlagen bis 7 Tage vor Reiseantritt nicht zugegangen sein, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich mit Grüne Ferien in Verbindung zu setzen. Ferner bitten wir Sie, alle Reiseunterlagen bei Erhalt auf deren Richtigkeit zu prüfen und uns eventuelle Fehler anzuzeigen.
Erfolgen Zahlungen auch nach Anmahnung nicht fristgerecht oder nur unvollständig, kann Grüne Ferien den Vertrag kündigen und die in Ziffer 4 genannten Stornokosten geltend machen

3) Leistungen
Als vertraglich vereinbarte Leistungen, die von Grüne Ferien zu erbringen sind, gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben der aktuellen Internetseiten. Buchungen unter einer Bedingung und Sonderwünsche bedürfen für ihre Verbindlichkeit der ausdrücklichen Bestätigung von Grüne Ferien.

4) Rücktritt/Umbuchung/Änderung/Ersatzperson durch den Mieter
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von dieser zurücktreten. Der Rücktritt sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Grüne Ferien. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, kann Grüne Ferien Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eventuell anderweitiger Verwertung der Reiseleistung pauschaliert:
- bis 45 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
- ab 44 Tage bis 35 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab 34 Tage bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- bei späterem Rücktritt bzw. Nichterscheinen wird der volle Reisepreis erhoben.
Gelingt es Grüne Ferien, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu den gleichen Bedingungen zu finden, wird unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises berechnet.
Ein Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Abweichend von den unter Rücktritt genannten Regelungen wird verfahren, wenn Sie einen Ersatzmieter stellen. Es ist jedoch Voraussetzung, dass Grüne Ferien rechtzeitig vor Beginn der Reise davon schriftlich in Kenntnis gesetzt wird und dass der Ersatzmieter den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriftern bzw. behördliche Anordnungen nicht entgegen stehen. Der neue Mieter tritt mit der Bestätigung der Namensänderung in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Für diese Änderung des Reisevertrages wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 20 erhoben.

5) Gewährleistung/Mitwirkungspflicht des Mieters
Entspricht das Mietobjekt nicht dem vertraglich fixierten Zustand, können Sie Abhilfe verlangen. Ihnen obliegt jedoch die Verpflichtung, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung einer Leistungsstörung beizutragen bzw. einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder zu vermeiden. Die Beanstandung bzw. der Schaden dem Hausbesitzer bzw. dessen Vertretern, dessen Kontaktdaten Sie mit den Reiseunterlagen erhalten, unverzüglich per Telefon, Fax oder E-Mail anzuzeigen. Grüne Ferien wird die Mängelanzeige überprüfen und ggf. geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Leistungsstörung zu beheben bzw. mindestens gleichwertigen Ersatz zu stellen.
Unterlassen Sie schuldhaft die Anzeige des Mangels, verlieren Sie jeden Anspruch auf eventuelle Erstattung des Mietpreises, es sei denn, die Anzeige ist Ihnen unzumutbar oder wenn ein Fall der Unmöglichkeit gegeben ist.
Wird eine Reise durch einen Mangel in besonderem Maße beeinträchtigt und ist es Grüne Ferien innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich Abhilfe zu schaffen oder ist eine Fortführung des Aufenthaltes aufgrund eines Mangels nicht mehr zumutbar, können Sie den Vertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich oder von Grüne Ferien verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist.

6) Haftung
Die Haftung von Grüne Ferien für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden von Grüne Ferien weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Grüne Ferien für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Fremdleistungen unterliegen den Reise- und Haftungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

7) Ausschluß von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen mangelnder oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Grüne Ferien geltend gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen, dies schriftlich zu tun. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Ihr Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Es gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich vereinbartem Reiseende.

8) Vermittlung fremder Leistungen
Werden neben der Anmietung eines Ferienhauses weitere Leistungen vermittelt, z.B. Transfer, Mietwagen etc. so gelten für die Fremdleistungen ausschließlich die Vertagsbedingungen des vermittelten Unternehmens. Gründe Ferien haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung.

Veranstalter
Grüne Ferien e.K.
Hofenfelsstr. 44
D-80637 München
Tel: 089-14903409
Fax: 089-14903631
E-Mail: info@gruene-ferien.de
Internet: www.gruene-ferien.de